Unser Jubiläumsball
Es sind noch Exemplare zu haben. Nutzt die Gelegenheit und euch diesen tollen Ball durch Bestellung per Mail über unsere Jugend- bzw. Pressewartin. Auch auf unserer Anlage sind sie erhältlich.
Als Lack super z.B. an zahlreichen Röhren oder auf Beton z.B. Bahn 12 oder 14.
Als Struktur toll einsetzbar z.B. an V / Salzburger V bzw auf Beton z.B. Bahn 2, 5.
Als Rohling ein sehr schöner Ball für Winkel und Blitz.
(Dies sind allgemeine Hinweise auf Einsatzgebiete, tatsächlich fand er bereits Einsatz z.B. Goslar Blitz, V, Winkel, Rohr; Celle außen Versetzter, Winkel, Blitz; Tempelhof Eternit Salzburger, Rohr; Tempelhof Beton 14, 5 (im vollen Hochsommer), Northeim Rohr, Peine Rohr ...)
Kein Cannabiskonsum auf unserer Anlage
In Anbetracht der Änderungen in der Gesetzgebung bezüglich des Cannabiskonsums möchten wir, der BGC Goslar, klarstellen, dass der Konsum von Cannabis auf unserem Gelände weiterhin strikt untersagt ist.
Auch wenn unsere Anlage in die Verbotszone fällt (kann man auf der bubatzkarte immer genau identifizieren, die diesem Post beigefügt ist) möchten wir uns zu dem Thema klar positionieren.
Obwohl Cannabis in einigen Ländern und Regionen legalisiert wurde, bleibt es auf unserer Sportanlage, die für den Sportbetrieb und als familiäres Umfeld konzipiert ist, verboten. Als Inhaber des Hausrechts behalten wir uns das Recht vor, Maßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die gegen dieses Verbot verstoßen.
Unsere oberste Priorität liegt in der Sicherheit und dem Wohlbefinden unserer Besucher, insbesondere der Familien und Sporttreibenden, die unsere Anlage nutzen. Der Konsum von Cannabis kann die sportliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Atmosphäre auf unserem Gelände stören. Aus diesem Grund halten wir strikt an unserem Verbot fest.
Wir möchten alle Besucher darauf hinweisen, dass das der Konsum von Cannabis auf unserem Gelände nicht toleriert wird und zu Konsequenzen führen kann, einschließlich des Verweises von der Anlage.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bei der Einhaltung dieser Richtlinien.